Nicht prospektpflichtige Anlagen - keine verminderten Aufklärungspflichten, BGH II ZR 275/17, Urteil vom 19.02.2019

 

Vermittler, Berater und Produktverantwortliche treffen auch bei nicht prospektpflichtigen Kapitalanlagen die vollen Aufklärungspflichten. Der BGH im Urteil dazu:

 

„Das Berufungsgericht geht im Ausgangspunkt rechtlich zutreffend davon aus, dass eine verminderte Aufklärungspflicht der Beklagten nicht deshalb angenommen werden kann, weil die Anlage nicht gesetzlich prospektpflichtig war. In diesen Fällen ist gleichwohl eine hinreichende Aufklärung des Anlegers erforderlich (vgl. BGH, Urteil vom 03.12.2007 – II ZR 21/06, ZPI 2008, 412 Rn. 7).“